Die Corona-Beschlüsse in der Übersicht
- Lockdown-Verlängerung bis zum 18. April
Gründonnerstag und Karsamstag gelten einmalig als Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen
am Karsamstag Lebensmittelhandel geöffnet
private Zusammenkünfte auf zwei Haushalte beschränkt
Ansammlungen im öffentlichen Raum generell untersagt
bereits geöffnete Außengastronomie muss für diese fünf Tage wieder schließen
Kirchen und Religionsgemeinschaft sollen an Ostern nur Online-Angebote machen
Impf- und Testzentren sollen offen bleiben
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